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Honorar

Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen! Osteopathische Behandlungen werden vereinzelt von manchen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Honorarabrechnung dort einreichen. Je nach den Vertragsbedingungen/Tarifen können bis zu 100% des Honorars erstattet werden.

Falls sich eine Differenz zum gestellten Honorar ergeben sollte, bitte ich Sie, dies auszugleichen.
Diese Differenzen sind z.B. möglich, wenn sich die Versicherung auf die umstrittene Wissenschaftlichkeitsklausel bezieht und deshalb die Heilpraktikerleistungen nicht honoriert, oder weil zu niedrige Tarifansätze der PKV die erbrachten Leistungen nicht abdecken.

Seit 1984 konnten keine Veränderungen der Vergütungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) vorgenommen werden (Kartellrecht), daher kann die GebüH kaum  mehr den heutigen  Honorarsätzen entsprechen.

Ich empfehle daher allen Post-, Privat-, Zusatz- und Beihilfeversicherten Patienten, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrem Versicherer über den jeweiligen Erstattungsumfang der verschiedenen Therapien zu informieren.

Leider werden die Zuzahlungen der Beihilfe immer restriktiver. Die Klausel  "wissenschaftlich nicht anerkanntes Heilverfahren" wird zunehmend benutzt um Heilpraktikerrechnungen zu kürzen oder ganz abzulehnen.

 

Rechnungen

Meine Rechnungen kann nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) erstellt.

Die GebüH, 1985 von Heilpraktikern, Versicherungsträgern und Verbänden ausgearbeitetes Gebührenverzeichnis, konnte bis zum heutigen Tag aus kartellrechtlichen Gründen trotz allg. Preissteigerungen nicht wesentlich angepasst werden.

Neuere Therapieformen (nach 1985 etablierte) haben deshalb noch keinen Eingang in die GebüH gefunden z.B. Cranio-Sacral-Therapie u.a.

In solchen Fällen werden in der Abrechnung analoge Gebührenziffern, welche der gewählten Therapieform oder Wertigkeit am ähnlichsten sind, verwendet.

Die Kosten liegen zwischen 90,- bis 100,- € pro Behandlung/Sitzung. Hierunter fallen Organisation, Anamnesen, Behandlungen und Ausarbeitungen.

Zahlung

Beim Heilpraktiker sind Sie Privatpatient. Das heißt Sie müssen die Behandlungskosten selbst bezahlen.

Sie bekommen nach der Behandlung eine gedruckte Rechnung, deren Betrag Sie als Überweisung an mich begleichen. 

Barzahlung, EC- und Kreditkarten können vor Ort leider nicht verbucht werden.

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